Domainschließung

Zur Löschung einer Domain benötigen wir die Unterschrift des Admin-C oder des Domaininhabers. Unterschriften mit dem Zusatz „i. A.“ oder ähnliche sind nicht zulässig.

Ein Musterformular finden Sie hier zum Download als PDF.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Löschung sämtliche Rechte an der Domain verlieren. Die meisten Registries überführen die Domain für einige Wochen in eine Art Schonfrist („Grace Period“), in der diese vom ehemaligen Inhaber gegen Gebühr wiedergeholt werden können. Nach dieser Frist kann die Domain von irgendwem erneut registriert werden. Deshalb sollte bei einer Schließung darauf geachtet werden, daß auch benutzte E-Mail Adressen nicht mehr verwendet werden. Beispielsweise könnte dr neue Inhaber eine Passwort-Rücksetzung auf bei einem Web-Shop nutzen, um böswillig keine Webshop-Konto zu „kapern“.

Im Falle von .de-Domains erfolgt die Löschung in der Regel innerhalb weniger Tage. Bei .com-Domains geschieht dies erst nach Ablauf der jeweiligen Registrierungsperiode (Expire).

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