1. Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote der net-lab GmbH (im Folgenden „net-lab“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Mit Zustandekommen eines Vertrages gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf dessen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
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2. Vertragsabschluss
(1)
Alle in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote sind – auch hinsichtlich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich net-lab maximal 30 Tage gebunden, sofern keine anderen Zeiträume vereinbart wurden.
(2)
Der Vertragspartner ist im Falle eines Kaufes mindestens sechs Wochen, bei Aufträgen im Bereich Dienstleistungen mindestens zwei Wochen nach Auftragseingang gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn net-lab nach Auftragseingang nicht binnen vier Wochen die Annahme ablehnt oder diese bereits zuvor erklärt.
(3)
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(4)
Mündliche Nebenabreden, die diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, dürfen nur mit dem Geschäftsführer vereinbart werden.
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3. Preise
Alle Preise verstehen sich grundsätzlich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet sind.
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4. Lieferzeiten
(1)
Bei Lieferung von Waren (z. B. Ersatzteilen) werden Lieferfristen je nach den Möglichkeiten des Vorlieferanten eingehalten.
Bei unvorhersehbaren Lieferhindernissen durch höhere Gewalt oder Ereignisse wie Brand, Streik, Boykott oder ähnliche Umstände verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
Bei Unmöglichkeit der Leistung erlischt der Anspruch auf Lieferung. Kosten aus zuvor erbrachten Dienstleistungen bleiben hiervon unberührt.
(2)
Grundsätzlich werden keine verbindlichen Liefertermine vereinbart.
(3)
Bei von net-lab zu vertretenden Verzögerungen beträgt die vom Vertragspartner zu setzende Nachfrist:
• bei Lieferungen: vier Wochen
• bei Dienstleistungen: zehn Tage
Die Nachfrist beginnt mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei net-lab.
Nach fruchtlosem Ablauf ist der Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Der Vertragspartner kann sich hierauf nur berufen, wenn er net-lab unverzüglich schriftlich benachrichtigt.
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5. Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager von net-lab verlassen hat.
Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf diesen über.
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6. Gewährleistung
(1)
Ist ein Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, liefert net-lab nach eigener Wahl Ersatz oder bessert nach. Drei Nachbesserungsversuche pro Mangel sind zulässig.
(2)
Die Gewährleistungsfrist beträgt:
• 6 Monate bei gewerblichen Vertragspartnern
• 24 Monate bei nicht gewerblichen Vertragspartnern
Sie beginnt jeweils mit dem Lieferdatum.
Bei Nichtbeachtung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Beschädigung von Garantiesiegeln, Änderungen an Produkten oder Verwendung nicht zugelassener Teile entfällt jede Gewährleistung.
(3)
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
Die mangelhaften Gegenstände sind zur Prüfung bereitzuhalten oder kostenfrei zu überstellen.
(4)
Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehl, kann der Vertragspartner Minderung oder Rücktritt verlangen.
(5)
Für Gebrauchtartikel und Dienstleistungen besteht grundsätzlich kein Gewährleistungsanspruch.
Bei unberechtigten Reklamationen wird eine Überprüfungspauschale in Höhe einer Technikerarbeitseinheit erhoben.
(6)
Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch nur gegen Haftung, wenn hierfür ein gesondertes Entgelt schriftlich vereinbart wurde.
(7)
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Für Datenverluste haftet net-lab in keinem Fall.
(8)
Gewährleistungsrechte stehen ausschließlich dem unmittelbaren Vertragspartner zu.
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7. Annahmeverzug des Vertragspartners
Nimmt der Vertragspartner Leistungen aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht an, ist net-lab berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und pauschal 25 % des vereinbarten Preises als Schadensersatz zu verlangen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
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8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen bleibt die Ware Eigentum von net-lab.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.
Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt.
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9. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit ist net-lab berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.
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10. Internetdienstleistungen
Für internetbezogene Dienstleistungen gelten zusätzlich gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei net-lab einsehbar sind.
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11. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung einverstanden.
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12. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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13. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der net-lab GmbH.
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Stand: 02.11.2002
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Internetdienstleitungen